Prüfungsanmeldung zur Landesprüfung des Hessischen Ju Jutsu Verband e.V.

Bitte folgende Felder ausfüllen:


Die Informationen zur Prüfung werden ausschließlich per E-Mail versandt! Wer über keine eigene E-Mail Adresse verfügt, sollte bitte die E-Mail-Adresse des Trainers oder eines Vereinskollegen eintragen!
Für diese E-Mail Adresse sind die Einstellungen (Spamblocker usw.) so zu setzen, dass E-Mails von @hjjv.de immer zugelassen werden!
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Teilnahme an der geteilten 40+ Prüfung?
Könnte der Verein des Prüflings eine Landesprüfung ausrichten? Bitte klärt dies mit eurem Verein/Trainer ab und klickt dann "Ja" an, wenn ihr euren Mitgliedern und Fans bei euch zuhause eine schöne Prüfung präsentieren wollt.
Sind Besonderheiten oder Einschränkungen des Prüfungsteilnehmers zu beachten?


Eine als Bild, PDF oder Worddokument vorliegende Kopie des Nachweises soll als Datei im Uploadfeld ausgewählt und durch Klick auf den blauen Pfeil hochgeladen werden. Bitte nach Möglichkeit diese Vorgehensweise wählen. Nur für den Fall, dass die Nachweiskopie nicht als Datei vorliegt, kann und muss dann eine Kopie in Papierform gleichzeitig mit dem unterschriebenen Anmeldeformular postalisch an die HJJV Materialstelle gesendet werden. Bitte das entsprechende graue Kästchen anklicken
Nachweis über 1 Landes- oder Bundestechniklehrgang innerhalb der sechsmonatigen Vorbereitungszeit vor Prüfungsdatum ist beigefügt.
Es werden nur Landes- oder Bundestechniklehrgänge (LTL, BTL) angerechnet, die als Vorbereitungslehrgänge für Landesprüfungen des HJJV in den Ausschreibungen gekennzeichnet sind. Dies sind nur Lehrgänge, an denen seit der letzten Prüfung aktiv teilgenommen wurde und die noch nicht für andere Zwecke (Verl. FÜL-Lizenz, Prüferlizenz) zur Anerkennung eingereicht wurden.
Für Jiu-Jitsu Prüfungen im HJJV gilt die Prüfungsordnung Jiu-Jitsu des DJJV.
Vereinslehrgänge werden nicht anerkannt.
Für die teilweise Anerkennung von speziellen Polizeilehrgängen, Kadermaßnahmen und Pekiti Tirsia gilt:
  • Zum 2. Kyu muss zwingend ein LTL oder BTL nachgewiesen werden.
  • Sofern zum 1. Kyu oder höheren Graden Polizei- oder Kaderlehrgänge bzw. Pekiti Tirsia Lehrgänge angerechnet werden sollen, müssen mindestens 50 % der geforderten Lehrgänge LTL oder BTL sein.

Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung des HJJV stimme ich der dsgvo-konformen Nutzung meiner personenbezogenen Daten im Rahmen des Datenschutzhinweises, der auf der Homepage des HJJV unter Datenschutz zu finden ist, zu.